Studienärztin / Studienarzt (d/w/m) Infektiologie, Pneumologie und Intensivmedizin DM.11.25
Fachgebiet
Pneumologie
Studienärztin / Studienarzt (d/w/m) Infektiologie, Pneumologie und Intensivmedizin DM.11.25
Fachgebiet
Pneumologie
Arbeitszeit
Vollzeit
Eintrittsdatum
Ab sofort
Dauer der Anstellung
Befristet
Bewerbungsfrist
07.02.2025
Einsatzort Charité
Campus Charité Mitte
Kennziffer
4301
Entgeltgruppe
Ä1 (42 Wochenstunden)
Arbeiten an der Charité
Der Fächerverbund für Infektiologie, Pneumologie und Intensivmedizin ist auf die Diagnose und Behandlung von seltenen und komplexen Infektions- und Lungenerkrankungen sowie auf Beatmungs- und Intensivmedizin spezialisiert. Klinische Forschung betreiben die Kliniken im Rahmen von Versorgungsforschung sowohl für die Suche nach neuen Biomarkern, z. B. um die Krankheitsschwere zu erkennen, als auch für klinische Studien mit neuen Medikamenten und u. a. zur Evaluation neuer diagnostischer Tests bei mykobakteriellen Erkrankungen. Zudem werden Erkrankungen und neue Therapieoptionen präklinisch erforscht. Ziel ist, Diagnostik und Therapie zu optimieren und weiterzuentwickeln. Zur Organisation und Koordinierung verschiedener Studien im Bereich der Pneumonie suchen wir eine hochmotivierte und teamfähige Ärztin oder einen hochmotivierten und teamfähigen Arzt.
Die Stelle im Überblick
Wissenschaftlichen Mitarbeitenden wird nach §110 BerlHG ausreichend Zeit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit gegeben.
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Beate Balzuweit
An der Charité erwarten dich Tarifverträge mit fairem Gehalt, vielfältigen Zusatzleistungen und 30 Tagen Urlaub. Die aktuellen Tarifverträge und Entgelttabellen findest du hier.
Wir kooperieren mit anderen Kliniken weltweit und arbeiten auch im Alltag interdisziplinär zusammen. Unsere Arbeit ist geprägt von einem kontinuierlichen Austausch untereinander.
An der Charité arbeiten herausragende Kolleginnen und Kollegen. Ein optimales Umfeld für die eigene Weiterentwicklung.
Die Charité ist bereits seit 2007 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Wir unterstützen Eltern bei regulärer und flexibler Kinderbetreuung, bei der Betreuung in Notfällen, bei Überstunden oder bei Krankheit des Kindes und während der Ferien. Weitere Informationen hierzu gibt es unter familie.charite.de.
Für Mitarbeitende der Gesundheitsfachberufe, die ihre Arbeitszeit verkürzen oder flexibel gestalten wollen, gibt es einen familienfreundlichen Pool.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.
Eine COVID-19-Impfung ist keine Einstellungsvoraussetzung.
Generell bieten wir immer auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob und in welcher Form besprichst du am besten direkt mit deiner Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner.
Die Charité weist darauf hin, dass im Rahmen und zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens an verschiedenen Stellen in der Charité (z.B. Fachbereich, Personalvertretung, Personalabteilung) personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Weiterhin können die Daten innerhalb des Konzerns sowie an Stellen außerhalb (z.B. Behörden) zur Wahrung berechtigter Interessen übermittelt bzw. verarbeitet werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie unseren Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen für Bewerbungsverfahren, die Sie hier finden, zu.
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin trifft ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Charité strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert Frauen daher nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Bei der Einstellung wird ein polizeiliches Führungszeugnis, teilweise ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Die Bewerbungsunterlagen können leider nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden.