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Operationstechnische Assistenz oder Pflegefachkraft (d/w/m) OP Orthopädie

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Operationstechnische Assistenz oder Pflegefachkraft (d/w/m) OP Orthopädie

Fachgebiet
Orthopädie und Unfallchirurgie

Charite Kampagne 1350x900 Entdeckung 4
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Arbeitszeit
Teilzeit, Vollzeit

Eintrittsdatum
ab sofort

Dauer der Anstellung
Unbefristet

Bewerbungsfrist
fortlaufend

Einsatzort Charité
Campus Benjamin Franklin, Steglitz; Campus Charité Mitte; Campus Virchow-Klinikum, Wedding

Kennziffer
1050

Entgeltgruppe
P8/P9

 

Die Stelle im Überblick

  • Sie verantworten die fachgerechte Vor- und Nachbereitung von orthopädischen Eingriffen, instrumentieren und assistieren bei Operationen
  • Sie sorgen gemeinsam mit einem interprofessionellen Team vor und hinter den Kulissen für einen reibungslosen operativen Ablauf
  • Sie übernehmen die fachgerechte Nachsorge der Patientinnen und Patienten 
  • Ihr Fachwissen trägt zu unseren hohen Hygienestandards bei 
  • Sie unterstützen die Sicherung der Prozessqualität und dokumentieren pflegerelevante Daten

Danach suchen wir

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Operationstechnische Assistentin bzw. Assistent (OTA), in der Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflege oder über einen Abschluss als Bachelor of Nursing
  • Sie haben ein Interesse an universitärer Hochleistungsmedizin und an innovativen hochmodernen intraoperativen Verfahren
  • Sie finden innovative orthopädische Eingriffe spannend und bilden sich in diesem Fachgebiet gerne weiter
  • Sie haben Verständnis für die Situationen der Patientinnen / Patienten und gehen empathisch auf ihre Bedürfnisse ein
  • Sie sind bereit, im regulären Wochenenddienst und an Feiertagen mitzuarbeiten

Vorteile an der Charité

  • Stabilisierungsdienste! Sie erhalten pro Extra-Dienst a 7,8 Stunden eine Vergütung zwischen 390 Euro und 958 Euro zusätzlich.
  • CHEPs – Charité-Entlastungspunkte! Tauschen Sie CHEPs gegen Freizeitausgleich, Geld (mind. 165 Euro pro CHEP) und vieles mehr.
  • Vergünstigungen bei vielen Angeboten für Beschäftigte in den Bereichen Shopping, Reisen, Sport
  • Durch unsere betriebliche Altersvorsorge sind unsere Mitarbeitenden im Alter zusätzlich abgesichert

Wichtige Informationen zur Stelle

  • Entgeltgruppe P8 oder P9 TVöD VKA - K. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der Qualifikation und die jeweilige Erfahrungsstufe errechnet sich aus den geleisteten Berufsjahren. Das Jahresgehalt (brutto) ist für eine Vollzeitstelle ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Zusatzdiensten angegeben. Den Tarifvertrag finden Sie hier
  • Die Arbeitszeit ist in Teilzeit ab 20 Wochenstunden bis Vollzeit mit 39 Wochenstunden möglich. Geben Sie bitte an, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten möchten
  • Bei uns sind 30 Tage Urlaub Standard
  • Die Bewerbungsfrist ist fortlaufend
  • Kennziffer: 1050

Bewerbung

 

Unkompliziert über unser Online-Tool bewerben und ein Teil der Charité werden.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Antje Großmann

0172 5648699

bewerbung@charite.de

 

 

Vorteile und Leistungen

Ein neuer Entlastungsvertrag

Nein zu unterbesetzten und belasteten Schichten! Wir machen sie sichtbar und sorgen für Ausgleich. Hier erfährst du mehr.

Familie und Beruf sind an der Charité vereinbar

Unsere Anlaufstellen bieten eine persönliche Beratung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen. Auch im Fall von pflegebedürftigen Angehörigen. Zudem organisieren wir Kinderbetreuung in Ferienzeiten und kooperieren mit Kitas.

Deine Vergütung? Nach Tarifvertrag. Plus Zusatzleistungen bei Belastung.

Deine Vergütung richtet sich bei uns nach Tarifvertrag. Das Besondere? Unser Tarifvertrag für die Gesundheitsfachberufe setzt neue Maßstäbe in Sachen Entlastung und Ausbildung! Hier erfährst du mehr: karriere.charite.de/gesundheitsfachberufe/tarifvertrag

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen Ausgleich für belastende Schichten für Gesundheitsfachberufe an der Charité?

Wer in unterbesetzten bzw. in Schichten mit einer hohen Quote an Leasingkräften arbeitet oder bei der Arbeit besondere Stresssituationen erlebt, bekommt sogenannte Charité Entlastungspunkte (CHEPs) gutgeschrieben. Diese CHEPs lassen sich dann im Anschluss gegen Freizeit, Geld und vieles weitere eintauschen. Weitere Informationen findest du hier

 

Wie werde ich vergütet?

Bei uns wirst du fair und transparent nach Tarifvertrag vergütet – 30 Tage Urlaub inklusive. Die Tarifverträge und Entgelttabellen findst du hier.

 

Gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten?

Generell bieten wir immer auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob und in welcher Form besprichst du am besten direkt mit deiner Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner.

 

Weitere Informationen

Datenschutzhinweise

Die Charité weist darauf hin, dass im Rahmen und zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens an verschiedenen Stellen in der Charité (z.B. Fachbereich, Personalvertretung, Personalabteilung) personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Weiterhin können die Daten innerhalb des Konzerns sowie an Stellen außerhalb (z.B. Behörden) zur Wahrung berechtigter Interessen übermittelt bzw. verarbeitet werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie unseren Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen für Bewerbungsverfahren, die Sie hier finden, zu.

Zusatzinformationen

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin trifft ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Charité strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert Frauen daher nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Bei der Einstellung wird ein polizeiliches Führungszeugnis, teilweise ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Die Bewerbungsunterlagen können leider nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden.